Forschungszulae

Podcast #136 FORSCHUNGSZULAGE & ZUSCHÜSSE richtig beantragen! Chancen & Risiken – Vanessa Senger & Olivier Carrière (PFIF)

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Kostenlose Finanzspritze vom Staat – kennst du schon die Forschungszulage?

Was wäre, wenn du einen erheblichen Teil deiner Forschungs- und Entwicklungskosten vom Staat erstattet bekommst – und das sogar rückwirkend für bis zu vier Jahre? Klingt zu gut, um wahr zu sein?  In dieser Folge der DAWICON CFO Insights spricht Daniel Winkler mit Vanessa Sänger und Olivier Carrière von Pfif – Partner für Innovation und Förderung – über die Forschungszulage, klassische F&E-Zuschüsse sowie die smarte Kombination beider Instrumente.

 

Was ist die Forschungszulage – und wer kann sie beantragen?

Die Forschungszulage ist seit 2020 in Deutschland in Kraft und ein echtes Novum: Anders als klassische Zuschüsse funktioniert sie als steuerliche Förderung oder sogar als direkte Auszahlung, wenn die Zulage die Steuerlast übersteigt. Sie gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben – und zwar unabhängig von Größe oder Branche.

Ein häufiges Missverständnis:

Viele Unternehmer:innen denken, Förderung sei nur etwas für Labore mit weißem Kittel. Tatsächlich sind 80 Prozent der Kunden von Pfif im Bereich der experimentellen Entwicklung tätig – darunter auch Software- und IT-Unternehmen. Entscheidend sind drei Kriterien:

  • Neuartigkeit: Das Projekt muss technologisch neu sein – im Vergleich zum Stand der Technik.
  • Technisches Risiko: Es darf nicht trivial sein. Wenn der Ausgang von vornherein feststeht, ist es klassische Entwicklung – nicht förderfähig.
  • Planmäßigkeit: Startdatum, Enddatum, klare Arbeitspakete – der Prüfer muss das Projekt nachvollziehen können.

 

Gerade bei Softwareprojekten liegt die Herausforderung oft nicht in der eigentlichen Programmierarbeit, sondern im Konzept dahinter: Wenn Entwickler:innen für einen bestimmten Zweck Bibliotheken oder Technologien nutzen müssen, die dafür eigentlich nicht entwickelt wurden, auch dann kann es interessant werden für eine Förderung.

 

Das zweistufige Antragsverfahren

Die Forschungszulage läuft in zwei Phasen:

  1. BSFZ-Bescheinigung: Ein technischer Antrag (max. 4.000 Zeichen) wird bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage eingereicht. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Monate. Widersprüche sind möglich und oft erfolgreich.
  2. Antrag beim Finanzamt: Nach positivem Bescheid werden die tatsächlichen Kosten – Personalaufwände, externe Aufträge, ggf. Abschreibungen – beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht.

 

Das Besondere: Die Forschungszulage kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden. Wer also seit 2022 F&E-Projekte betreibt, kann heute noch rückwirkend profitieren.

 

Wie hoch ist die Förderung – und was hat sich mit dem Wachstumschancengesetz geändert?

Mit dem Wachstumschancengesetz (April 2024) wurde die Forschungszulage erheblich ausgebaut:

  • KMU erhalten jetzt 35 % auf förderfähige Personalkosten (statt vorher 25 %).
  • Großunternehmen erhalten weiterhin 25 %.
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter (Abschreibungen im Projektzusammenhang) sind nun ebenfalls förderfähig.
  • Ab 2026: Mit dem Innovationsbooster werden auch Gemeinkosten (+20 % Aufschlag auf die Bemessungsgrundlage) berücksichtigt.
  • Die Förderobergrenze beträgt seit April 2024 bis zu 2,5 Mio. Euro (KMU) bzw. 3,5 Mio. Euro (andere Unternehmen) pro Wirtschaftsjahr.

 

Wichtig für Geschäftsführer:innen ohne festes Gehalt: Auch eigene Arbeitszeiten im F&E-Bereich können angesetzt werden – ab 2026 mit bis zu 70 Euro pro Stunde.

 

Dokumentation: Der unterschätzte Faktor

Viele Unternehmen scheitern nicht am Antrag, sondern an der lückenhaften Dokumentation. Das Finanzamt prüft genau: Wer hat wie viele Stunden an welchem Projekt gearbeitet? Stundennachweise müssen regelmäßig unterschrieben vorliegen – idealerweise durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Wer das vernachlässigt, riskiert im schlimmsten Fall eine Rückforderung – und im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen bei falschen Angaben.

 

Klassische Zuschüsse: ZIM, BAFA & KMU-innovativ

Neben der Forschungszulage gibt es klassische Zuschüsse – mit teils noch höheren Förderquoten, aber anderen Spielregeln:

  • ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Das größte Mittelstandsförderprogramm Deutschlands mit ca. 750 Mio. Euro jährlich. Typisch für Teams von 3–4 Personen mit jährlichen Lohnkosten auf dem Projekt – resultierend in Zuschüssen von ca. 100.000–200.000 Euro p.a. Achtung: Zuschüsse sind steuerpflichtig.
  • KMU-innovativ: Für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern, die mit Forschungspartnern (z.B. Hochschulen, Fraunhofer-Institute) kooperieren. Fördert Medizintechnik, Photonik, KI, IKT u.v.m. mit deutlich höheren Fördersätzen.
  • BAFA-Programme: Fördern Investitionen zur CO₂-Reduktion – bis zu 60 % des Anlagenpreises. Aber Vorsicht: Diese Förderungen stehen unter Widerrufsvorbehalt und müssen penibel eingehalten werden.

 

Der entscheidende Unterschied zur Forschungszulage: Klassische Zuschüsse sind zukunftsgerichtet – der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor das Projekt startet und Kosten entstehen. Dafür wird meist quartalsweise abgerechnet, was für Liquidität schneller sorgt.

 

Doppelförderung – eine absolute rote Zone

Wer in einer Unternehmensgruppe agiert oder in mehreren Ländern aktiv ist, muss zwingend auf Doppelförderung achten. Die Bemessungsgrundlage gilt für die gesamte Gruppe – und Doppelförderung ist strikt verboten. Unterschiedliche Arbeitspakete können zwar durch verschiedene Instrumente gefördert werden, aber nur mit sauberer kaufmännischer und technischer Abgrenzung.

 

Forschungszulage + Zuschuss: Die beste Strategie ist die Kombination

Pfiff empfiehlt ihren Mandanten eine individuelle Förderstrategie, die beide Instrumente sinnvoll verzahnt: Mit der Forschungszulage startet man oft rückwirkend – für schnelle Wins. Projekte mit höherer Innovationshöhe und klarer Roadmap werden über Zuschüsse mit höheren Förderquoten abgebildet. Dabei spielen Liquiditätsbedarf, Steuerbelastung, Unternehmensstruktur und strategische Ausrichtung eine Rolle.

 

Fazit: Wer als Unternehmer:in oder CFO die eigene Innovationsroadmap kennt und Förderung strategisch denkt, kann erhebliche finanzielle Mittel aktivieren – Mittel, die ohnehin im System bereitstehen und darauf warten, abgerufen zu werden.

Punti chiave dell'episodio

  • Rückwirkend prüfen lohnt sich: Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Verschaffe dir noch heute einen Überblick über deine F&E-Projekte der letzten vier Jahre – da liegt oft mehr Geld auf der Straße, als du denkst.
  • Nicht nur Labore sind förderfähig: Auch Softwareentwicklung, IT-Architektur und digitale Innovation können Forschungszulage und Zuschüsse generieren – wenn der Ansatz technisches Risiko und echte Neuheit aufweist.
  • Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck: Stundennachweise, Projektbeschreibungen und saubere Kostenzuordnung sind der Unterschied zwischen erfolgreicher Förderung und dem Risiko einer Rückforderung. Führe ein Zeiterfassungssystem ein – noch heute.
  • Forschungszulage und Zuschüsse kombinieren: Beide Instrumente haben unterschiedliche Stärken (Liquidität, Förderquote, Flexibilität). Die beste Strategie ist eine maßgeschneiderte Kombination – nicht entweder/oder.
  • Strategie vor Antrag: Lass deine Ingenieure nicht entscheiden, was gefördert wird. Als CFO oder CTO solltest du die technische Roadmap kennen und Förderung auf Unternehmensebene denken – dann lässt sich wirklich Hebel ansetzen.

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